Patienteninformationen
Rezepte (Heilmittelverordnung):
Wir sind von den Krankenkassen verpflichtet ihre Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerbehaftet sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss vom Arzt eine Neuausstellung, immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes vorgenommen werden, damit die Krankenkassen Ihr Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Bei fehlerhaften Rezepten bleibt die Praxis auf die Behandlungskosten sitzen oder müssen Privat geleistet werden.
Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen fällt für Sie eine Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung) an. Wir informieren Sie gern über die Höhe ihrer Eigenbeteiligung und bitten Sie diese umgehend bar zu entrichten. Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bitten wir Sie um Vorlage Ihrer Befreiung. Diese Rezeptgebühr errechnet sich wie folgt:
10,00 € Verordnungsgebühr + 10 % des Rezeptwertes Terminvergabe
Beispiel: 10,00 € Verordnungsgebühr + 10 % des Rezeptwertes Terminvergabe
Erste Behandlung
Bitte bringen Sie zur ersten Behandlungstermin Ihre Original Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt sowie Ihre Versichertenkarte (Krankenkassenkarte) und bei Kindern das gelbe U-Helf mit.
Wir möchten unsere Patienten individuell und befundgerecht behandeln und legen unseren Schwerpunkt auf die ganzheitliche Betreuung. Aus diesem Grund nehmen wir uns mehr Zeit für Ihre Behandlungseinheit als die vorgeschriebenen Regelbehandlungszeiten der Krankenkassen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern näher zur Verfügung.
Termine
Terminvergabe
Wir benötigen vor dem ersten Behandlungstermin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt per E-Mail an info@flk-physiokids oder Vorort in der Praxis.
Da wir verpflichtet sind Ihr Rezept auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerbehaftet sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss vom Arzt eine Änderung/ Neuausstellung, immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes vorgenommen werden, damit die Krankenkassen Ihr Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Wir bemühen uns, den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Terminabsagen
Wenn Sie Ihren Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) telefonisch – nicht per E-Mail ab. Die private Berechnung von nicht abgesagten Terminen, sofern wir diesen nicht weiter vergeben konnten, behalten wir uns vor.