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Patienteninformationen

Rezepte (Heilmittelverordnung):

Wir sind von den Krankenkassen verpflichtet ihre  Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt  auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerbehaftet sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss vom Arzt eine Neuausstellung, immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes vorgenommen werden, damit die Krankenkassen Ihr Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Bei fehlerhaften Rezepten bleibt die Praxis auf die Behandlungskosten sitzen oder müssen Privat geleistet werden.

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen fällt für Sie eine Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung) an. Wir informieren Sie gern über die Höhe ihrer Eigenbeteiligung und bitten Sie diese umgehend bar zu entrichten. Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bitten wir Sie um Vorlage Ihrer Befreiung. Diese Rezeptgebühr errechnet sich wie folgt: 
10,00 € Verordnungsgebühr + 10 % des Rezeptwertes Terminvergabe 

Beispiel: 10,00 € Verordnungsgebühr + 10 % des Rezeptwertes Terminvergabe

Erste Behandlung

Bitte bringen Sie zur ersten Behandlungstermin Ihre Original Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt sowie Ihre Versichertenkarte (Krankenkassenkarte) und bei Kindern das gelbe U-Helf mit.

Wir möchten unsere Patienten individuell und befundgerecht behandeln und legen unseren Schwerpunkt auf die ganzheitliche Betreuung. Aus diesem Grund nehmen wir uns mehr Zeit für Ihre Behandlungseinheit als die vorgeschriebenen Regelbehandlungszeiten der Krankenkassen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern näher zur Verfügung.

Daher ist es für ein schnelleren Behandlung wünschenswert den Amnamnesebogen vorab auszufüllen und bei dem ersten Termin mitzubringen. Diese stellen wir Ihnen im  Download Bereich zu Verfügung.

Termine

Terminvergabe
Unsere Anmeldung (Rezeption) steht Ihnen für Anfragen und Terminwünsche stets  zur Verfügung. Leider kann unsere Anmeldung nicht durchgehend besetzt sein. Bitte hinterlassen Sie uns in diesem Falle bitte unter Angabe Ihres Namens und Ihre Telefonnummer eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir werden uns umgehend bei Ihnen zurückmelden.

Wir benötigen vor dem ersten Behandlungstermin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt per E-Mail an info@flk-physiokids oder Vorort in der Praxis.
Da wir verpflichtet sind Ihr Rezept auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerbehaftet sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss vom Arzt eine Änderung/ Neuausstellung, immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes vorgenommen werden, damit die Krankenkassen Ihr Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Wir bemühen uns, den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

 

Sie können uns auch hier eine Terminanfrage schicken. Nach erhalt werden wir uns sobald wie möglich bei Ihnen melden für ein Terminvereinbarung.
Terminabsagen

Wenn Sie Ihren Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie uns bitte rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) telefonisch – nicht per E-Mail ab. Die private Berechnung von nicht abgesagten Terminen, sofern wir diesen nicht weiter vergeben konnten, behalten wir uns vor.